Sperr Steuerberater https://stb-sperr.de/ Ihre Steuerberatungskanzlei in Stuttgart-Zuffenhausen Wed, 11 Jan 2023 09:52:34 +0000 de-DE hourly 1 https://stb-sperr.de/wp-content/uploads/2017/07/cropped-logo_footer-32x32.png Sperr Steuerberater https://stb-sperr.de/ 32 32 Steuerfachwirt (m/w/d) https://stb-sperr.de/steuerfachwirt/ Tue, 04 Aug 2020 21:43:00 +0000 https://s686293001.online.de/?p=388 Der Beitrag Steuerfachwirt (m/w/d) erschien zuerst auf Sperr Steuerberater.

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 Steuerfachwirt (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit

(gerne auch zum Wiedereinstieg nach Elternzeit etc.) 

Tätigkeit:

  • Sie sind verantwortlich für die Erstellung von Jahresabschlüssen von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen
  • Sie erstellen die zum Jahresabschluss zugehörigen Steuererklärungen
  • Sie betreuen Ihren eigenen Mandantenstamm

Anforderungsprofil:

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Prüfung zum Steuerfachwirt (m/w/d) und bringen Berufserfahrung in den oben genannten Bereichen mit
  • Sie beherrschen die Arbeit mit den DATEV Programmen und können gute MS-Office Kenntnisse vorweisen
  • Sie haben Freude im Umgang mit Menschen und Zahlen und arbeiten gerne im Team
  • selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise

Über uns:

Wir sind eine familiengeführte Steuerberatungskanzlei, die sich auf die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen, Jahresabschlüssen mit zugehörigen Steuererklärungen von Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie die Erstellung von Einkommensteuererklärungen spezialisiert hat.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und Betriebe sämtlicher Größen und Branchen – vom einzelnen Handwerker bis hin zu international agierender Wirtschaftsunternehmen. Unser dynamisches Team von rund 10 Mitarbeitern heißt Sie gerne herzlich willkommen!

Arbeitszeiten:

  • Vollzeit (40 Stunden/Woche) Auch Teilzeit möglich, mindestens 20 Stunden/Woche
  • Beginn: ab sofort
  • Gleitzeit

Ihre Vorteile:

  • Attraktive Vergütung inkl. Sozialleistungen (mehr „Netto“ bei gleichem „Brutto“)
  • Flexible Arbeitszeiten, Gleitzeitregelung und Möglichkeit zum Homeoffice (optimal auch für den Wiedereinstieg nach Elternzeit etc.)
  • Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Persönlicher und enger Kontakt zu Ihren Mandanten
  • Kollegiale Unterstützung und Teamarbeit
  • Zeit für Ihre Einarbeitung
  • gute Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Attraktiver Standort mit sehr guter Verkehrsanbindung und eigenem PKW-Stellplatz
  • Harmonische Arbeitsatmosphäre in wunderschönen historischen Räumlichkeiten und einem eigenen Arbeitsplatz
  • Vielfältige Auswahl an Kaffee und Getränken werden kostenfrei bereitgestellt
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche sollte ein Umzug in die Region Stuttgart notwendig sein

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Steuerberater Thomas W. Sperr
persönlich / vertraulich
Schwieberdinger Str. 58
70435 Stuttgart

oder per E-Mail an:
L.Sperr@stb-sperr.de

Thomas W. Sperr © 2016 | Impressum | Datenschutz

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Profi für Steuererklärungen (m/w/d) https://stb-sperr.de/steuererklaerungen/ Sat, 01 Aug 2020 11:49:04 +0000 https://stb-sperr.de/?p=5951 Der Beitrag Profi für Steuererklärungen (m/w/d) erschien zuerst auf Sperr Steuerberater.

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Profi für Steuererklärungen (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit

(gerne auch zum Wiedereinstieg nach Elternzeit etc.) 

Tätigkeit:

  • Sie sind verantwortlich für die Erstellung von privaten Einkommensteuererklärungen (teilweise inkl. EÜR etc.) sowie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Sie betreuen Ihren eigenen Mandantenstamm

Anforderungsprofil:

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung / Prüfung zum Finanzwirt oder Steuerfachangestellten oder Steuerfachwirt (m/w/d) und bringen Berufserfahrung in den oben genannten Bereichen mit
  • Ihre berufliche Vorliebe liegt in der Betreuung von Privatpersonen und der Erstellung privater Steuererklärungen
  • Sie beherrschen die Arbeit mit den DATEV Programmen und können gute MS-Office Kenntnisse vorweisen
  • Sie haben Freude im Umgang mit Menschen und Zahlen und arbeiten gerne im Team
  • selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise

Über uns:

Wir sind eine familiengeführte Steuerberatungskanzlei, die sich auf die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen, Jahresabschlüssen mit zugehörigen Steuererklärungen von Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie die Erstellung von Einkommensteuererklärungen spezialisiert hat.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und Betriebe sämtlicher Größen und Branchen – vom einzelnen Handwerker bis hin zu international agierender Wirtschaftsunternehmen. Unser dynamisches Team von rund 10 Mitarbeitern heißt Sie gerne herzlich willkommen!

Arbeitszeiten:

  • Vollzeit (40 Stunden/Woche) Auch Teilzeit möglich, mindestens 20 Stunden/Woche
  • Beginn: ab sofort
  • Gleitzeit

Ihre Vorteile:

  • Attraktive Vergütung inkl. Sozialleistungen (mehr „Netto“ bei gleichem „Brutto“)
  • Flexible Arbeitszeiten, Gleitzeitregelung und Möglichkeit zum Homeoffice (optimal auch für den Wiedereinstieg nach Elternzeit etc.)
  • Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Persönlicher und enger Kontakt zu Ihren Mandanten
  • Kollegiale Unterstützung und Teamarbeit
  • Zeit für Ihre Einarbeitung
  • gute Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Attraktiver Standort mit sehr guter Verkehrsanbindung und eigenem PKW-Stellplatz
  • Harmonische Arbeitsatmosphäre in wunderschönen historischen Räumlichkeiten und einem eigenen Arbeitsplatz
  • Vielfältige Auswahl an Kaffee und Getränken werden kostenfrei bereitgestellt
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche sollte ein Umzug in die Region Stuttgart notwendig sein

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Steuerberater Thomas W. Sperr
persönlich / vertraulich
Schwieberdinger Str. 58
70435 Stuttgart

oder per E-Mail an:
L.Sperr@stb-sperr.de

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Steuerfachangestellte (m/w/d) https://stb-sperr.de/steuerfachangestellte/ Tue, 04 Feb 2020 22:34:43 +0000 https://s686293001.online.de/?p=381 Der Beitrag Steuerfachangestellte (m/w/d) erschien zuerst auf Sperr Steuerberater.

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Steuerfachangestellter (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit

(gerne auch zum Wiedereinstieg nach Elternzeit etc.) 

Tätigkeit:

  • Sie sind verantwortlich für die Finanzbuchhaltung und eventuell Lohnbuchhaltung einzelner Mandanten
  • Erstellung von Jahresabschlüssen / Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG mit dazugehörigen Steuererklärungen von kleineren Einzelunternehmen
  • Sie betreuen Ihren eigenen Mandantenstamm

Anforderungsprofil:

  • Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur Steuerfachangestellten (m/w/d) und bringen Berufserfahrung in den oben genannten Bereichen mit
  • Sie beherrschen DATEV und können gute MS-Office Kenntnisse vorweisen
  • Sie haben Freude im Umgang mit Menschen und Zahlen und arbeiten gerne im Team
  • selbstständige und sorgfältige Arbeitsweise

Über uns:

Wir sind eine familiengeführte Steuerberatungskanzlei, die sich auf die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen, Jahresabschlüssen mit zugehörigen Steuererklärungen von Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie die Erstellung von Einkommensteuererklärungen spezialisiert hat.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und Betriebe sämtlicher Größen und Branchen – vom einzelnen Handwerker bis hin zu international agierender Wirtschaftsunternehmen. Unser dynamisches Team von rund 10 Mitarbeitern heißt Sie gerne herzlich willkommen!

Arbeitszeiten:

  • Vollzeit (40 Stunden/Woche) Auch Teilzeit möglich, mindestens 20 Stunden/Woche
  • Beginn: ab sofort
  • Gleitzeit

Ihre Vorteile:

  • Attraktive Vergütung inkl. Sozialleistungen (mehr „Netto“ bei gleichem „Brutto“)
  • Flexible Arbeitszeiten, Gleitzeitregelung und Möglichkeit zum Homeoffice (optimal auch für den Wiedereinstieg nach Elternzeit etc.)
  • Interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Persönlicher und enger Kontakt zu Ihren Mandanten
  • Kollegiale Unterstützung und Teamarbeit
  • Zeit für Ihre Einarbeitung
  • gute Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Attraktiver Standort mit sehr guter Verkehrsanbindung und eigenem PKW-Stellplatz
  • Harmonische Arbeitsatmosphäre in wunderschönen historischen Räumlichkeiten und einem eigenen Arbeitsplatz
  • Vielfältige Auswahl an Kaffee und Getränken werden kostenfrei bereitgestellt
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche sollte ein Umzug in die Region Stuttgart notwendig sein

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Steuerberater Thomas W. Sperr
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Geldwäschebekämpfung wird intensiviert https://stb-sperr.de/geldwaeschebekaempfung-wird-intensiviert/ Thu, 06 Jul 2017 11:55:03 +0000 https://s686293001.online.de/?p=718 Der Beitrag Geldwäschebekämpfung wird intensiviert erschien zuerst auf Sperr Steuerberater.

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Geldwäschebekämpfung wird intensiviert

 

Durch das Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen müssen die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen, beachten.

Kern des Gesetzes – dem der Bundesrat am 2.6.2017 zustimmte – ist die Einrichtung einer Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Die Zentralstelle nimmt geldwäscherechtliche Meldungen entgegen, analysiert diese und leitet sie bei einem Ver-dacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen. Alle wirtschaftlich Berechtigten werden in einem elektronischen Transparenzregister erfasst. Der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten wird erweitert.
Dieses Gesetz trat am 26. Juni 2017 in Kraft. Es sieht vor, dass nicht nur Spielbanken, Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel im Internet, sondern alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nunmehr als Verpflichtete gelten. Um die mit hohen Barzahlungen verbundenen Risiken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu mindern, werden Güterhändler vom Geldwäschegesetz erfasst, wenn sie Barzahlungen in Höhe von 10.000 € oder mehr tätigen oder entgegennehmen. Als Güterhändler gelten alle Personen, die gewerblich mit Gütern handeln. Der Entwurf wurde per Änderungsantrag in diesem Bereich dahingehend abgeändert, dass Händler in „atypischen Fällen“ keinen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen.
Lotterien, die nicht im Internet veranstaltet werden, wurden aus dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes herausgenommen, selbst wenn eine Teilnahme über das Internet möglich ist. Ebenfalls aus dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes herausgenommen wurden Geldspielgeräte.

 

Gerne beraten und informieren Sie im Detail. Wir bitten Sie, sich hierzu mit uns in Kontakt zu setzen.

Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 711 136 69-0.

Anfahrt

Unsere Kanzlei befindet sich in der Schwieberdinger Str. 58 in 70435 Stuttgart-Zuffenhausen in unmittelbarer Nähe zur Firma Porsche.

  • S-Bahn Zuffenhausen Linie 4, 5, 6 (500 m entfernt)
  • Buslinie Haltestelle Morsestr. (50m entfernt)

Thomas W. Sperr © 2016 | Impressum | Datenschutz

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Neuregelungen bei den GWG und Sanierungserträgen durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken https://stb-sperr.de/neuregelungen-bei-den-gwg-und-sanierungsertraegen-durch-das-gesetz-gegen-schaedliche-steuerpraktiken/ Thu, 06 Jul 2017 11:51:14 +0000 https://s686293001.online.de/?p=716 Der Beitrag Neuregelungen bei den GWG und Sanierungserträgen durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken erschien zuerst auf Sperr Steuerberater.

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Neuregelungen bei den GWG und Sanierungserträgen durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken

 

Mit dem vom Bundesrat am 2.6.2017 verabschiedeten Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen werden die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, eingeschränkt.

Darüber hinaus sind in dem Gesetzespaket verschiedene Maßnahmen enthalten, die für die meisten Steuerpflichtigen interessant sein dürften. Dazu gehören

» die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zur Sofortabschreibung von 410 € auf 800 €,
» die Anhebung der unteren Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens bei GWG von 150 € auf 250 € sowie
» die Einführung einer Steuerbefreiung von Sanierungserträgen unter Verhinderung von Doppelbegünstigungen.

Seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 28.11.2016 zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen sind Steuerpflichtige verunsichert, ob die bisherige Verwaltungsregelung weiter anzuwenden ist. Die Steuerfreiheit für Erträge aus unternehmensbezogenen Sanierungen ist nunmehr im Gesetz aufgenommen worden. Neben dem Ertrag aus der Sanierung eines sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Unternehmens ist auch die Schuldenbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens begünstigt. Hier kommt es zu einer rückwirkenden Anwendung der Regelungen nach dem 8.2.2017. Zu deren Gültigkeit bedarf es jedoch noch der Zustimmung durch die Europäische Kommission.
Dieses Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Anpassung der GWG-Grenzen gilt jeweils für Anschaffungen bzw. Herstellungen nach dem 31.12.2017.

 

Gerne beraten und informieren Sie im Detail. Wir bitten Sie, sich hierzu mit uns in Kontakt zu setzen.

Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 711 136 69-0.

Anfahrt

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  • Buslinie Haltestelle Morsestr. (50m entfernt)

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Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Neuregelungen auch bei der Steuerklassenwahl und dem Kindergeld https://stb-sperr.de/steuerumgehungsbekaempfungs-gesetz-neuregelungen-auch-bei-der-steuerklassenwahl-und-dem-kindergeld/ Thu, 06 Jul 2017 11:45:49 +0000 https://s686293001.online.de/?p=708 Der Beitrag Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Neuregelungen auch bei der Steuerklassenwahl und dem Kindergeld erschien zuerst auf Sperr Steuerberater.

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Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Neuregelungen auch bei der Steuerklassenwahl und dem Kindergeld

 

Am 2.6.2017 passierte das sogenannte Steuerumgehungsbekämpfungsge-setz (StUmgBG) den Bundesrat. Es enthält eine Vielzahl an steuerlichen Anpassungen und Änderungen quer durch die Steuergesetze.
Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels sog. „Briefkastenfirmen“ zu erschweren. Durch erhöhte Transparenz, verbunden mit erweiterten Mitwirkungspflichten, sowohl durch die Steuerpflichtigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen Domizilgesellschaften künftig wirksamer erkannt werden können. Damit steigt das Entdeckungsrisiko und erhöht dadurch auch die präventive Wirkung.

Zu den wichtigsten vorgesehenen Maßnahmen zählen:

» Das sog. steuerliche Bankgeheimnis wird aufgehoben.
» Sammelauskunftsersuchen durch die Finanzbehörden werden klarer definiert. Ermittlungen „ins Blaue hinein“ bleiben aber weiterhin unzulässig.
» Das Kontenabrufverfahren für Besteuerungszwecke wird auf die Erhebung von Rückforderungsansprüchen für bundesgesetzlich geregelte Steuererstattungen und Steuervergütungen (z. B. Kindergeld) ausgeweitet. Künftig können auch Fälle er-mittelt werden, in denen ein inländischer Steuerpflichtiger Verfügungsberechtigter oder wirtschaftlich Berechtigter eines Kontos oder Depots einer natürlichen Person, Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz, Hauptniederlassung oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs der Abgabenordnung ist.
» Das Bundeszentralamt für Steuern kann auf sämtliche in der Kontenabruf-Datei enthaltene Daten zugreifen.
» Die Aufbewahrungsfrist für Kontenabrufdaten bei Kreditinstituten nach einer Kontenauflösung wird auf 10 Jahre verlängert.
» Die Anzeigepflicht für den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften wird vereinheitlicht und gilt insbesondere für unmittelbare und mittelbare Beteiligungen gleichermaßen – bereits ab einer 10 %igen Beteiligung.

» Künftig müssen auch Geschäftsbeziehungen zu Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen in Drittstaaten (Drittstaat-Gesellschaft), auf die unmittelbar oder mittelbar beherrschender Einfluss besteht, angezeigt werden. Pflichtverletzungen können mit Bußgeldern bis zu 25.000 € belegt werden.
» Steuerpflichtige, die allein oder zusammen mit nahestehenden Personen unmittel-bar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss auf gesellschaftsrechtliche, finanzielle oder geschäftliche Angelegenheiten einer Drittstaat-Gesellschaft ausüben können, müssen Unterlagen 6 Jahre lang aufbewahren und Außenprüfungen ohne Begründung zulassen.
» In Zukunft werden Banken umfangreicher in Anspruch genommen. Im Rahmen der Legitimationsprüfung müssen Kreditinstitute auch das steuerliche Identifikationsmerkmal des Kontoinhabers und das jedes anderen Verfügungsberechtigten bzw. jedes anderen wirtschaftlich Berechtigten erheben und aufzeichnen und die Identifikationsnummer kontinuierlich überwachen und aktualisieren. Ausgenommen sind Konsumentenkredite bis max. 12.000 €.
» Im Falle einer Steuerhinterziehung verlängert sich die Zahlungsverjährungsfrist von 5 auf 10 Jahre.
» Die fortgesetzte Steuerhinterziehung durch verdeckte Geschäftsbeziehungen zu einer beherrschten Drittstaat-Gesellschaft wurde in den Katalog der besonders schweren Fälle einer Steuerhinterziehung aufgenommen; eine strafbefreiende Selbstanzeige hierzu wird ausgeschlossen.

Mit dem Gesetz sind neben den Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerumgehung noch weitere Änderungen beschlossen worden, die nichts mit Steuerumgehung zu tun haben. So wurde überraschend noch eine Änderung zum Kindergeld eingefügt, mit der ein Kindergeldantrag nur noch für 6 Monate rückwirkend gestellt werden kann. Neu aufgenommen wurde auch eine Datenübermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern an die Familienkasse. Des Weiteren erfolgt künftig die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat automatisch in Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht.
Ein Steuerbescheid kann in Zukunft zugunsten des Steuerpflichtigen aufgehoben oder geändert werden, wenn die übermittelten Daten zu seinen Ungunsten unrichtig sind. Das gilt jedoch nur, wenn diese Daten rechtserheblich sind.
Inkrafttreten: Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Änderungen zum Kindergeld und der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten hingegen treten erst am 1.1.2018 in Kraft.

Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 711 136 69-0.

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  • Buslinie Haltestelle Morsestr. (50m entfernt)

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